Wichtige Informationen für Besucher / Testkonzept des PAH

Aufgrund der neuen Allgemeinverfügung zum Schutz vor einer Ausbreitung der Covid-19- Epidemie vom 30.11.2020 mit Gültigkeit ab Dienstag, dem 01. Dezember 2020, können sich Bewohnerinnen und Bewohner für zwei Person entscheiden, die von dem grundsätzlichen Besuchsverbot für Alten- und Pflegeheime ausgenommen sind.

Die Einrichtungen dürfen nur den vorgenannten Personen Zutritt zur Einrichtung gewähren.

Auf die ausgewählten Besuchspersonen, die häufig (mindestens einmal alle 10 Tage) in die Einrichtung kommen gehen wir von einer Testfrequenz (PoC-Antigen-Tests) von einmal in der Woche aus. Siehe Testkonzept des PAH.

Besuchspersonen werden nur symptomfrei getestet!

Nach vorheriger telefonischer Absprache über Frau Wetzel, Leitung Sozialer Dienst, erfolgt weiterhin die Terminvergabe.

Telefon: 05901-3155-10

Die neue Corona- Testverordnung des Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung sieht vor, dass Einrichtungen SARS-CoV-2-Antigentests als sogenannte PoC-Antigentests zur direkten Anwendung, ohne Labor, in ihrer Einrichtung selbst durchführen können. Hierzu benötigt die Einrichtung ein Testkonzept das vom jeweiligen Gesundheitsamt genehmigt wurde.

Testkonzept für PoC-Antigen-Schnelltests-PAH