Betreuungskraft gemäss §43b SGB M/W/D

Für unsere Einrichtung der stationären Altenpflege

suchen wir ab dem 01.01.2022  in

Teilzeit  (14 Std./W) eine

Betreuungskraft gemäß § 43b SGB XI  m/w/d

Sie verfügen über eine abgeschlossene Weiterbildung als Betreuungskraft nach § 43b.

Ihre Aufgabe: Sie unterstützen unsere Bewohner bei Ihren alltäglichen Aktivitäten und helfen so die Lebensqualität zu erhöhen.

Ihre Maßnahmen helfen, das Wohlbefinden, den physischen Zustand und die psychische Stimmung positiv zu beinflussen.

Sie arbeiten kreativ, sind teamfähig und können den Alltag unserer Bewohner durch neue Ideen bereichern.

Wir bieten Ihnen eine sehr attraktive tarifliche Vergütung nach TV-DN mit den üblichen Sozialleistungen sowie einer betrieblichen Altersversorgung und einer Jahressonderzahlung.

 

Für weitere Informationen, steht Ihnen gerne die

Leitung des Sozialen Dienst, Frau Christina Wetzel, unter Telefon

05901-3155-10 zur Verfügung.

 

Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte an die:

Pastor-Arning-Haus

Christl. Alten-und Pflegeheim gGmbH

Frau Christina Wetzel

Konrad-Adenauer-St. 30

49584 Fürstenau

oder per Mail an: Wetzel@pastorarninghaus.de

Kurze Wege, wohlige Zimmer

Der neue Anbau des Pastor-Arning-Hauses in Fürstenau bietet Vorteile für Bewohner und Pflegekräfte

Ein Artikel von Nina Strakeljahn – Bersenbrücker Kreisblatt

Fürstenau

Der Anbau des Pastor-Arning-Hauses in Fürstenau ist fertig. Damit bietet das Seniorenheim nun nicht nur mehr Platz, sondern hat auch ein neues Wohnkonzept.

Magdalena Stein ist glücklich. „Von hier hat man doch eine schöne Aussicht“, sagt sie und setzt sich auf ihren Lieblingsplatz direkt am Fenster und blickt nach draußen. Der Krach, der bei den Bauarbeiten ab und zu ihre Mittagsruhe gestört hat, ist schnell vergessen, nun, wo sie in dem neuen Zimmer sitzt. Ihre Nichte hat am Wochenende noch ein paar Bilder an der Wand angebracht, und so fühlt sie sich schon wenige Tage nach ihrem Umzug im neuen Zimmer im Anbau richtig wohl.

Magdalena Stein ist eine von 32 Bewohnern, die in den vergangenen Tagen ein neues Zimmer bekommen haben. Viel Planung, Logistik, aber auch Muskelkraft brauchten die Mitarbeiter um die Leiterin der sozialen Dienste Christina Wetzel, Pflegedienstleiterin Birgit Stein, die Leiterin der Hauswirtschaft, Erika Fritz und Hausmeister Frank Adscheid, damit der Umzug gelang.

Rund 2,3 Millionen Euro kostete der Anbau

Insgesamt sind im Anbau 18 neue Zimmer entstanden. 15 Zimmer im alten Bau wurden aufgelöst, sodass es momentan 47 Plätze gibt, erklärt Geschäftsführer Joachim Minneker, der genauso wie Geschäftsführer Udo Hoffeld froh darüber ist, dass der Umzug nach dem Baustart im November 2019 nun geschafft ist. Denn wie derzeitig fast alle Bauprojekte gab es Verzögerungen, unter anderem wegen Corona und auch wegen des Staus auf dem Suez-Kanal, wodurch Materialien verspätet geliefert wurden. Wenn alle Restarbeiten abgeschlossen sind, werden es übrigens 49 Plätze im Pastor-Arning-Haus sein, die größer seien als gesetzlich gefordert.

Nach einem Zimmerbrand vor einigen Jahren war festgestellt worden, dass die Bausubstanz nicht mehr so gut war. Deshalb entschloss sich der Evangelische Krankenhausverein, der Träger des Seniorenheimes ist, für einen Anbau. Etwa 2,3 Milionen Euro kostet das Projekt.

Mit dem Anbau hat das Pastor-Aning-Haus auch noch einmal das Konzept geändert. Die Bewohner sind in Zukunft nur noch auf zwei Etagen untergebracht, was beispielsweise Laufwege für Mitarbeiter verkürzt. Die Menschen mit demenziellen Veränderungen sind nach unten ins Erdgeschoss gezogen. Das minimiere Gefahrenquellen, erklärt Dieter Meeßmann, zuständig für das Qualitätsmanagment, Projektleiter und Entwickler der neuen Konzeption. Gerade in den Anfangsstadien bei demenziellen Veränderungen seien die Menschen auf der Suche, und das bedeute sie laufen. Mit dem Umzug ins Erdgeschoss sei zum Beispiel das Treppenhaus keine so große Gefahrenquelle mehr. Außerdem ist ein Rundgang entstanden. Der sorge dafür, dass sich Bewohner nicht mehr verirren, aber auch innerhalb des Hauses bleiben und einfach laufen können. “ Es ist ein geschützter Bereich“, sagt Meeßmann. Überall wo Türen oder Barrieren den Weg versperren, gebe es aber immer eine Ausweichsmöglichkeit.

Vor allem in diesem Wohnbereich, der nur noch maximal 17 Zimmer umfasst, spielt die Biografiearbeit in Zukunft eine besonders große Rolle. Je mehr man über einen Menschen wisse, beispielsweise beim Essen oder ob er viel Bus gefahren ist, desto besser sei es möglich, Verhaltensmuster zu verstehen. “ Wir können so oft besser erklären, warum etwas ist, wie es ist“, sagt Meeßmann.

Auch deshalb sei es wichtig, dass die Bewohner die Möglichkeit haben, ihre Zimmer neben der normalen Ausstattung noch mit einigen Möbeln und persönlichen Gegenständen auszustatten. Eine Vitrine mit den eigenen Gläsern, ein gemütliches Sofa und viele Fotos machen den Raum so zur eigenen Wohnung, wie ein Zimmer im Erdgeschoss zeigt.

Auch bei Magdalena Stein, die in der ersten Etage wohnt, ergänzen eigene Möbel wie eine kleine Kommode und ein gemütlicher Sessel die Standardausstattung. Mit ihrem Rollator macht sie sich auf den Weg in die Wohnkücke, sie hat nämlich noch keinen Nachtisch gegessen.

Durch den Anbau ist in der ersten Etage eine weitere Wohnküche entstanden, die dritte des Hauses. Das hat das Team genutzt, um auch innerhalb der Bewohner, die keine demenzielle Veränderungen haben, noch einmal zu unterscheiden: Es gibt diejenigen, die in hohem Maße auf Pflege angewiesen sind, und diejenigen, die sich durchaus noch helfen können und noch mobil sind, wie Magdalena Stein. Für sie ist in der Küche ein kleines Buffet aufgebaut. Sie nehmen sich das Essen selber, können so entscheiden, wie viel sie wollen oder auch beide Gerichte des Tages probieren. Gerade die vier Mahlzeiten spielen im Seniorenheim eine wichtige Rolle. Deshalbist dafür jeweils auch besonders viel Zeit eingeplant. „Mahlzeiten sind auch ein soziales Ereignis“, sagt Minneker. Die Bewohner essen gemeinsam und kommen ins Gespräch.

Eingang ist jetzt barrierefrei

Die Übergänge zwischen dam alten und dem neuen Teil des Seniorenheims sind durch Fenster hell geworden. Die Flure sind in knalligen Farben gestrichen. Das sei für den ein oder anderen vielleicht ungewöhnlich, ältere Menschen würden aber Farben oft nicht mehr so deutlich wahrnehmen, deshalb die kräftigen Farben, erklärt Meeßmann.

Auch der Eingang ist verlegt worden. Bislang was das Seniorenheim für Besucher nur über eine Treppe erreichbar. Nun hat jeder barrierefrei Zugang zum Haus. Wichtig sei auch, dass Pflege, die soziale Dienste und die Hauswirtschaft in Zukunft noch enger zusammenarbeiten werden als bisher, beispielsweise durch gemeinsame Besprechungen. In früheren Zeiten habe man das Hauptaugenmerk oft auf die Pflege gelegt, aber das sehe heute gang anders aus. Denn alle drei Bereiche seien sehr wichtig, wenn es darum gehe, sich im Seniorenheim wohlzufühlen.

Erneute Testpflicht bei Besuchern

Sehr geehrte Angehörige und Besucher,

die Grenze für die Testpflicht für Besucher von Heimen wird, durch den Landkreis Osnabrück, von einer 7-Tage-Inzidenz von mehr als 35 auf eine 7-Tage-Inzidenz von mehr als 10 abgesenkt. Trotz der erfreulichen Entwicklung der Infektionszahlen in Niedersachsen erscheint es sachgerecht, Besucher bereits bei einer solchen niedrigeren 7-Tage-Inzidenz zu testen, um Bewohner von Heimen weiterhin vor Infektionen zu schützen.

Für geimpfte und genesene Besucher sowie geimpfte, genesene Dritte, die die Einrichtungen betreten wollen, gilt die Testpflicht nicht.

Für nicht geimpfte, genesene Besucher sowie Dritte gilt weiterhin eine Testpflicht. Ein Besuch und ein betreten darf erst bei Vorliegen eines negativen Testergebnisses ermöglicht werden. Eine Testung ist nicht erforderlich, wenn die jeweils zu testende Person ein schriftliches oder elektronisches negatives Testergebnis nachweist. Das Testergebnis darf nicht älter als 24 Stunden sein.

Sollten Sie nicht geimpft bzw. genesen sein oder ein schriftliches, elektronisches negatives Testergebnis vorliegen haben, so bitten wir sie Sie vor dem Betreten der Einrichtung zu klingeln und sich von unseren Mitarbeitern testen zu lassen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mitarbeit

Ihre Bewohner und Mitarbeiter des PAH

Pflegehilfskräfte (m/w/d)

Für unsere Einrichtung der stationären Altenpflege in Fürstenau suchen wir für den geplanten Neubau sofort in Teilzeit zwei

Pflegehilfskräfte m/w/d

Sie verfügen über Erfahrungen im Bereich der Altenpflege, haben eine hohe fachliche und soziale Kompetenz und sind motiviert, selbstständig und eigenverantwortlich zu handeln.

Ihre Aufgabe ist es, die Pflege und Betreuung unserer Bewohner im Sinne eines christlichen Menschenbildes sicherzustellen. Sie sind belastbar, teamfähig, aufgeschlossen und bereit, neue Herausforderungen anzunehmen.

Wir bieten Ihnen eine sehr attraktive tarifliche Vergütung nach TV-DN mit den üblichen Sozialleistungen sowie einer betrieblichen Altersversorgung und einer Jahressonderzahlung.

Für weitere Informationen steht Ihnen gerne unsere Leitung Sozialer Dienst, Frau Christina Wetzel, unter Telefon 05901 3155-10 zur Verfügung.

Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte an die:

Pastor-Arning-Haus

Christl. Alten- und Pflegeheim gGmbH

Herrn Joachim Minneker

Konrad-Adenauer-Str. 30 · 49584 Fürstenau

Neue Regelungen zum Besuchs – und Testkonzep

Die Testpflicht besteht nur noch für Beschäftigte in Einrichtungen (Heime, unterstützende Wohnformen, Pflegedienste etc.), die nicht eine vor mindestens 15 Tagen abgeschlossene Impfung gegen SARS-CoV-2 nachweisen können. Die Testung erfolgt nur noch 3x wöchentlich!

Für Besucherinnen und Besucher, die die Einrichtungen betreten wollen, gilt die Testpflicht nicht mehr.

Für Dritte und MA der körpernahen Dienstleistungen, die die Einrichtung betreten wollen, gilt weiterhin eine Testpflicht und das tragen einer FFP-2 Maske

Das tragen einer FFP-2 Maske gilt weiterhin für nicht geimpfte Mitarbeiter und Besucher. Geimpfte benötigen eine Mund-Nasen-Schutz.

Besuchstermine sind weiterhin Vorab bei der Leitung des Sozialen Dienst, Frau Wetzel, anzumelden.

Geimpften Beschäftigten, Besucherinnen und Besuchern wird auf freiwilliger Basis eine Testung angeboten

Erweiterung der Besuchszeiten

Die Terminvergabe findet an 7. Tagen die Woche statt.

Montag, Mittwoch, Freitag und am Samstag sind Besuche nur an den Nachmittagen möglich am Dienstag, Donnerstag und Sonntag lediglich an den Vormittagen

 

Wer als geimpft gilt, bestimmt sich nach § 5 a Abs. 2 der Nds. Corona-VO. Demnach muss eine den Anforderungen des § 22 Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) entsprechende Impfdokumentation über eine seit mindestens 15 Tagen vollständig abgeschlossene Schutzimpfung gegen das Corona-Virus SARS-CoV-2 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff vorliegen (bei den derzeit in Niedersachsen eingesetzten Impfstoffen sind zwei Impfungen erforderlich, so dass von „abgeschlossen“ erst gesprochen werden kann, wenn nach der zweiten Impfung 15 Tage vergangen sind).  

 

Der Nachweis hierüber hat durch das Vorlegen eines Impfausweises oder einer Impfbescheinigung zu erfolgen. Der Impfausweis und die Impfbescheinigung unterliegen als Impfdokumentation den Vorgaben des § 22 IfSG und zusätzlich der Maßgabe für die Impfung gegen den SARS-CoV-2 Virus, dass diese vollständig / abgeschlossen ist und mindestens 15 Tage zurückliegt.

 

Die Leitung oder eine von der Leitung beauftragte beschäftige Person haben sich die Impfdokumentation vorlegen zu lassen.

Neue Regelungen zum Besuchs- und Testkonzept im Pastor-Arning-Haus

Die Testpflicht besteht nur noch für Beschäftigte in Einrichtungen (Heime, unterstützende Wohnformen, Pflegedienste etc.), die nicht eine vor mindestens 15 Tagen abgeschlossene Impfung gegen SARS-CoV-2 nachweisen können.

Für geimpfte Besucherinnen und Besucher sowie geimpfte Dritte, die die Einrichtungen betreten wollen, gilt die Testpflicht nicht mehr.

Für nicht geimpfte Beschäftigte, Besucherinnen und Besucher sowie Dritte gilt weiterhin eine Testpflicht. Ein Besuch und ein betreten darf erst bei Vorliegen eines negativen Testergebnisses ermöglicht werden. Eine Testung ist nicht erforderlich, wenn die jeweils zu testende Person ein schriftliches oder elektronisches negatives Testergebnis nachweist. Das Testergebnis darf nicht älter als 24 Stunden

Besuchstermine sind weiterhin Vorab bei der Leitung des Sozialen Dienst, Frau Wetzel, anzumelden.

Bewohnerinnen und Bewohner werden weiterhin 1x wöchentlich getestet.

Geimpften Beschäftigten, Besucherinnen, Besuchern und Dritten wird auf freiwilliger Basis eine Testung angeboten.

Wer als geimpft gilt, bestimmt sich nach § 5 a Abs. 2 der Nds. Corona-VO. Demnach muss eine den Anforderungen des § 22 Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) entsprechende Impfdokumentation über eine seit mindestens 15 Tagen vollständig abgeschlossene Schutzimpfung gegen das Corona-Virus SARS-CoV-2 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff vorliegen (bei den derzeit in Niedersachsen eingesetzten Impfstoffen sind zwei Impfungen erforderlich, so dass von „abgeschlossen“ erst gesprochen werden kann, wenn nach der zweiten Impfung 15 Tage vergangen sind).  

Der Nachweis hierüber hat durch das Vorlegen eines Impfausweises oder einer Impfbescheinigung zu erfolgen. Der Impfausweis und die Impfbescheinigung unterliegen als Impfdokumentation den Vorgaben des § 22 IfSG und zusätzlich der Maßgabe für die Impfung gegen den SARS-CoV-2 Virus, dass diese vollständig / abgeschlossen ist und mindestens 15 Tage zurückliegt.

Die Leitung oder eine von der Leitung beauftragte beschäftige Person haben sich die Impfdokumentation vorlegen zu lassen.

Gute Laune im Corona-Fasching

Pastor-Arning-Haus feiert „Karneval to go“

Die Karnevalstage im Pastor-Arning-Haus sind normalerweise besonders bunt und lustig. Dieses Jahr war vieles anders. Um nicht ganz auf unsere lieb gewonnene Tradition an den tollen Tagen verzichten zu müssen, musste eine Alternative her.

„Karneval to go“ lautete die Variante, für das sich der Karneval-Festausschuss (Beate Strieder,Ute Krone, Gertrude Tellekamp) aus einer Reihe kreativer Ideen entschieden hat. Das Ziel: Bewohnern und Mitarbeitern den Karneval als Mini- Party in die Einrichtung bringen. „Für unsere Bewohner sind Feiertage Anker- und Orientierungspunkte im Alltag. Und sie spüren, dass wir derzeit alle in einer angespannten Situation leben“ so die drei Faschings-Damen und zeigten, wie die Mini-Faschingsparty, auch wenn nicht alle kostümiert in dem bunt geschmückten Wohnbereich feiern konnten, gelingt.

LED-Glühbirnen mit Farbwechsel- oder Discokugel-Effekt, Luftschlangen, Girlanden und Ballons: Mit wenigen Handgriffen ließ sich ein Servierwagen in eine Partyzone verwandeln. Standesgemäß verkleidet schoben die drei Jecken, tanzend und beschwingt mit ihrem mobilen Karnevalsumzug über die Wohnbereiche und erfreuten die Bewohner persönlich – natürlich unter Einhaltung der Hygieneregeln zur Feier des Tages – mit selbstgemachten Cocktails, kleinen Leckereien und dem einen oder anderen Späßchen. Die Freude bei den Bewohnern war groß und sie genossen den Trubel der sogenannten fünften Jahreszeit.

 

Christina Wetzel

Leitung Sozialer Dienst

 

 

 

Pflegefachkraft als Wohnbereichleitung

 

Für unsere Einrichtung der stationären Altenpflege in Fürstenau suchen wir für den geplanten Neubau ab dem 01.04.2021 in Teil- oder Vollzeit eine

Pflegefachkraft m/w/d

als Wohnbereichsleitung

Sie verfügen über Erfahrungen im Bereich der Altenpflege, haben eine hohe fachliche und soziale Kompetenz und sind motiviert, selbstständig und eigenverantwortlich zu handeln.

Ihre Aufgabe ist es, die Pflege und Betreuung unserer Bewohner im Sinne eines christlichen Menschenbildes sicherzustellen. Sie sind belastbar, teamfähig, aufgeschlossen und bereit, neue Herausforderungen anzunehmen.

Wir bieten Ihnen eine sehr attraktive tarifliche Vergütung nach TV-DN mit den üblichen Sozialleistungen sowie einer betrieblichen Altersversorgung und einer Jahressonderzahlung.

Für weitere Informationen steht Ihnen gerne der Geschäftsführer, Herr Joachim Minneker, unter Telefon 05901 3155-0 zur Verfügung.

Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte an die:

Pastor-Arning-Haus

Christl. Alten- und Pflegeheim gGmbH

Herrn Joachim Minneker

Konrad-Adenauer-Str. 30 · 49584 Fürstenau

Betreuungskraft gemäß § 43b SGB XI  m/w/d

Für unsere Einrichtung der stationären Altenpflege

suchen wir ab sofort in

Teilzeit  (14 Std./W) eine

Betreuungskraft gemäß § 43b SGB XI  m/w/d

Sie verfügen über eine abgeschlossene Weiterbildung als Betreuungskraft nach § 43b.

Ihre Aufgabe: Sie unterstützen unsere Bewohner bei Ihren alltäglichen

Aktivitäten und helfen so die Lebensqualität zu erhöhen.

Ihre Maßnahmen helfen, das Wohlbefinden, den physischen Zustand und die psychische Stimmung positiv zu beinflussen.

Sie arbeiten kreativ, sind teamfähig und können den Alltag unserer

Bewohner durch neue Ideen bereichern.

Wir bieten Ihnen eine sehr attraktive tarifliche Vergütung nach TV-DN

mit den üblichen Sozialleistungen sowie einer betrieblichen

Altersversorgung und einer Jahressonderzahlung.

 

Für weitere Informationen, steht Ihnen gerne die

Leitung des Sozialen Dienst, Frau Christina Wetzel, unter Telefon

05901-3155-10 zur Verfügung.

 

Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte an die:

Pastor-Arning-Haus

Christl. Alten-und Pflegeheim gGmbH

Frau Christina Wetzel

Konrad-Adenauer-St. 30

49584 Fürstenau

oder per Mail an: Wetzel@pastorarninghaus.de

Betreuungskraft auf gerinfügiger Basis (MiniJob)

Für unsere Einrichtung der stationären Altenpflege

suchen wir ab sofort auf

geringfügiger Basis (MiniJob) eine

Betreuungskraft  m/w/d

Sie verfügen über eine abgeschlossene Weiterbildung als Betreuungskraft nach § 43b.

Ihre Aufgabe: Sie unterstützen unsere Bewohner bei Ihren

alltäglichen Aktivitäten und helfen so die Lebensqualität zu erhöhen.

Ihre Maßnahmenhelfen, das Wohlbefinden, den physischen Zustand und die psychische Stimmung positiv zu beinflussen.

Sie arbeiten kreativ, sind teamfähig und können den Alltag unserer

Bewohner durch neue Ideen bereichern.

 

Wir bieten Ihnen eine sehr attraktive tarifliche Vergütung nach TV-DN

mit den üblichen Sozialleistungen sowie einer betrieblichen

Altersversorgung und einer Jahressonderzahlung.

 

Für weitere Informationen, steht Ihnen gerne die

Leitung des Sozialen Dienst, Frau Christina Wetzel, unter Telefon

05901-3155-0 zur Verfügung.

 

Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte an die:

Pastor-Arning-Haus

Christl. Alten-und Pflegeheim gGmbH

Frau Christina Wetzel

Konrad-Adenauer-St. 30