Kontakt
Pastor-Arning-Haus
Christl. Alten- u. Pflegeheim gGmbH
49584 Fürstenau
Telefon: 05901/ 3155-0
Fax: 05901/ 3155-89
info@pastorarninghaus.de
Rechtliches
Bankverbindung
Kreissparkasse Bersenbrück
IBAN DE49 2655 1540 0016 5633 30
BIC NOLADE21BEB
Betreuungskraft gemäss §43b SGB M/W/D
/in Allgemein /von Christina WetzelFür unsere Einrichtung der stationären Altenpflege suchen wir ab dem 01.01.2022 in Teilzeit (14 Std./W) eine Betreuungskraft gemäß § 43b SGB XI m/w/d Sie verfügen über eine abgeschlossene Weiterbildung als Betreuungskraft nach § 43b. Ihre Aufgabe: Sie unterstützen unsere Bewohner bei Ihren alltäglichen Aktivitäten und helfen so die Lebensqualität zu erhöhen. Ihre Maßnahmen helfen, das […]
Kurze Wege, wohlige Zimmer
/in Allgemein /von Christina WetzelDer neue Anbau des Pastor-Arning-Hauses in Fürstenau bietet Vorteile für Bewohner und Pflegekräfte Ein Artikel von Nina Strakeljahn – Bersenbrücker Kreisblatt Fürstenau Der Anbau des Pastor-Arning-Hauses in Fürstenau ist fertig. Damit bietet das Seniorenheim nun nicht nur mehr Platz, sondern hat auch ein neues Wohnkonzept. Magdalena Stein ist glücklich. „Von hier hat man doch eine […]
Erneute Testpflicht bei Besuchern
/in Allgemein /von Christina WetzelSehr geehrte Angehörige und Besucher, die Grenze für die Testpflicht für Besucher von Heimen wird, durch den Landkreis Osnabrück, von einer 7-Tage-Inzidenz von mehr als 35 auf eine 7-Tage-Inzidenz von mehr als 10 abgesenkt. Trotz der erfreulichen Entwicklung der Infektionszahlen in Niedersachsen erscheint es sachgerecht, Besucher bereits bei einer solchen niedrigeren 7-Tage-Inzidenz zu testen, um […]
Pflegehilfskräfte (m/w/d)
/in Allgemein /von Christina WetzelFür unsere Einrichtung der stationären Altenpflege in Fürstenau suchen wir für den geplanten Neubau sofort in Teilzeit zwei Pflegehilfskräfte m/w/d Sie verfügen über Erfahrungen im Bereich der Altenpflege, haben eine hohe fachliche und soziale Kompetenz und sind motiviert, selbstständig und eigenverantwortlich zu handeln. Ihre Aufgabe ist es, die Pflege und Betreuung unserer Bewohner im Sinne eines […]
Neue Regelungen zum Besuchs – und Testkonzep
/in Allgemein /von Christina WetzelDie Testpflicht besteht nur noch für Beschäftigte in Einrichtungen (Heime, unterstützende Wohnformen, Pflegedienste etc.), die nicht eine vor mindestens 15 Tagen abgeschlossene Impfung gegen SARS-CoV-2 nachweisen können. Die Testung erfolgt nur noch 3x wöchentlich! Für Besucherinnen und Besucher, die die Einrichtungen betreten wollen, gilt die Testpflicht nicht mehr. Für Dritte und MA der körpernahen Dienstleistungen, […]